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| Minderjährige Jugendliche und Jugendschutz |
Wenn Ihr noch keine 18 Jahre alt seit, könnt Ihr trotzdem länger als 24:00 Uhr in der Discothek Vulcano bleiben, wenn Ihr euch nachfolgende Zeilen sorgfältig durchlest und das Formular ausfüllt.: |
Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?
Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:
- Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
- Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
- Lehrerinnen, Lehrer
- Ausbilderinnen, Ausbilder
- Großeltern, Verwandte
- Freunde der Eltern und
- Volljährige Geschwister
Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“ übernehmen.
Empfehlungen für Eltern
- Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
- Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
- Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
- Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
- Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
- Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
- Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!
Mit dem klicken des Links erkläre ich, das ich die Punkte dieses Textes gelesen und verstanden
habe und damit einverstanden bin: Aufsichtspflicht |
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